Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Mitarbeitervertretung
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an den katholischen Schulen
in der Trägerschaft des Erzbistums Berlin
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Infos des Berliner Senats zum Schulbetrieb:
Infos des Bildungsministeriums
Brandenburg zum Schulbetrieb:
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Februar 2022 |
MAV-Info Nr. 156 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 156 gibt die MAV-Schulen ausführliche Erläuterungen zu den Corona-Sonderzahlungen und erklärt dabei die Grundlagen und Strukturen unserer unterschiedlichen Gehaltszahlungen. Die MAV-Schulen hofft, dadurch etwas Klarheit in die komplizierte Materie bringen zu können. |
Februar 2022 |
MAV-Info Nr. 155 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 155 stellt die MAV-Schulen allen Mitarbeitenden an unseren Schulen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung: - Gehaltserhöhungen für unsere Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Berlin und Brandenburg - Anfrage der MAV-Schulen beim Dienstgeber zur Verbeamtungsproblematik von Lehrkräften im Land Berlin |
November 2021 |
MAV-Info Nr. 154 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 154 stellt die MAV-Schulen allen Mitarbeitenden Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung: - Impfkampagne an unseren Schulen - Anfrage zur Übernahme der Kosten von Titer-Tests - Veröffentlichung der Testergebnisse an den einzelnen Schulen - KODA-Beschluss zur Prävention und zum Umgang mit sexuellem Missbrauch - Altersermäßigung für angestellte Lehrkräfte in Berlin - Klassenfahrten nach St. Otto Zinnowitz |
April 2021 |
Aktuelle Informationen aus der Regional-KODA Nord-Ost |
Die Regional-KODA Nord-Ost hat am 25. März 2021 für den Geltungsbereich unserer Dienstvertragsordnung (DVO) Entgelterhöhungen, die Angleichung der Arbeitszeit Ost an das Westniveau, die Erhöhung der Jahressonderzahlungen und Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte beschlossen. Einige Beschlüsse gelten nicht für die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an unseren Schulen. Details können Sie unserem MAV-Info Nr. 153 entnehmen. Entgelterhöhungen für Schulhausmeister, Schulsekretärinnen und andere Dienstkräfte an unseren Schulen: - ab 01.04.2021: 1,4 Prozent, mindestens aber 50,00 € (siehe Entgelttabelle) - ab 01.04.2022: 1,8 Prozent (siehe Entgelttabelle) |
März 2021 |
Ergebnisse der MAV-Wahl 2021 |
Am 25. März 2021 fand die MAV-Wahl als reine Briefwahl statt. Die detaillierten Wahlergebnisse können Sie dem Wahlprotokoll des Wahlausschusses entnehmen. |
Februar 2021 |
MAV-Info Nr. 152 |
Die MAV-Schulen hat beschlossen, die Mitarbeiterversammlung 2021 aus Gründen des Infektionschutzes und der aktuellen Pandemiesituation ausfallen zu lassen. Die Wahl zur neuen Mitarbeitervertretung an den Schulen des Erzbistums Berlin wird durchgeführt, allerdings als reine Briefwahl. Weitergehende Informationen können Sie dem neuen MAV-Info Nr. 152 entnehmen. |
Dezember 2020 |
MAV-Info Nr. 151 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 151 stellt die MAV-Schulen allen Mitarbeitenden Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung: - Maskenpflicht an den Schulen - Corona-Tests - Mehrarbeit - "Hauptstadtzulage" - MAV-Wahl und Mitarbeiterversammlung 2021 |
September 2020 |
MAV-Info Nr. 150 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 150 stellt die MAV-Schulen allen Mitarbeitenden Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung: - diesjährige Mitarbeiterversammlung - Verabschiedung von Heidi Tentschert - Wahl der Mitarbeitervertretung im nächsten Frühjahr - rechtliche Stellungnahme zur Verfahrensordnung |
Mai 2020
MAV-Info Nr. 149 (Corona-Regelungen)
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 149 stellen wir Ihnen u. a. Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
- Corona-Regelungen für Mitarbeitende an unseren kath. Schulen richten sich nach den jeweiligen Regelungen der Länder Berlin bzw. Brandenburg - vulnerablen Beschäftigtengruppen an Schulen und Präsenzunterricht - Geldleistungen bei einer Corona-Infektion, bei individuellen Quarantänemaßnahmen und bei möglichen Schulschließungen Weitere offizielle Informationen für Beschäftigtengruppen in Berlin: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/ und Beschäftigtengruppen in Brandenburg: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html Der GEW-Homepage von Berlin bzw. Brandenburg können Sie auch interessante Informationen entnehmen, die aber nicht alle für unseren kirchlichen Bereich zutreffen. Oktober 2019
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Einladung zur Mitarbeiterversammlung 2019 |
Die MAV-Schulen lädt alle Kolleginnen und Kollegen herzlich zur diesjährigen Mitarbeiterversammlung ein.
Datum: 30. Oktober 2019 Uhrzeit: 11.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle der Kath. Schule St. Marien, Donaustr. 58, 12043 Berlin Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem MAV-Info Nr. 148. |
Mai 2019 |
MAV-Info Nr. 147 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 147 stellen wir Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
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März 2019 |
Gehaltserhöhungen für unsere Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Berlin und Brandenburg |
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich am 02.03.2019 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die darin beschlossenen Entgelterhöhungen gelten auch für unsere Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen in Berlin und im Land Brandenburg. Regelungen für alle Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher
Die monatliche Angleichungszulage für bestimmte angestellte Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von zurzeit 30,00 Euro erhöht sich um 75,00 Euro auf dann 105,00 Euro. Besondere Regelungen für Erzieherinnen und Erzieher Es werden die kommunalen Eingruppierungsvorschriften und die besondere Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle des TVöD) am 1. Januar 2020 in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) übernommen. Diese Tabelle hat andere Entgeltgruppen, andere Werte und andere Stufenlaufzeiten. Sie bringt für alle großen Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst Verbesserungen. Die Prozentsätze der Entgelterhöhungen für die Erzieherinnen und Erzieher ab 1. Januar 2020 und 2021 richten sich dann nach den Entgeltwerten der neuen S-Tabelle des TVöD (Bereich Kommune). |
Februar 2019 |
MAV-Info Nr. 146 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 146 stellen wir Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
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Januar 2019 |
Übersicht über die Entgelterhöhungen für Schulhausmeister, Schulsekretär/innen und andere Dienstkräfte an unseren Schulen für den Zeitraum 2018 - 2020 |
Die Regional-KODA Nord-Ost hat am 6. September 2018 für den Geltungsbereich unserer Dienstvertragsordnung (DVO) Entgelterhöhungen auf der Basis des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) beschlossen. Diese gelten nun für alle angestellten Mitarbeiter im Erzbistum Berlin, außer für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an unseren Schulen, die von der Anlage 8.3 zur DVO erfasst und nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet werden. Zusammenfassung: - für März bis Juli 2018: Sonderzahlungen zwischen 520,00 € und 740,00 € - ab 01.08.2018: Entgelterhöhung um durchschnittlich 3,19 Prozent - ab 01.04.2019: Entgelterhöhung um durchschnittlich 3,09 Prozent - ab 01.03.2020: Entgelterhöhung um durchschnittlich 1,06 Prozent - ab 2018: Veränderungen bei den Jahressonderzahlungen für West und Ost Hier finden Sie eine Übersicht über die Entgelterhöhungen in der DVO für den Zeitraum 2018 - 2020. |
Dezember 2018 |
Jetzt auch eine neue Entgeltordnung für Schulhausmeister, Schulsekretär/innen und andere Dienstkräfte an unseren Schulen! |
Die Regional-KODA Nord-Ost hat sich für den Geltungsbereich unserer Dienstvertragsordnung (DVO) auf neue Eingruppierungsregelungen (Anlage 1 zur DVO/Entgeltordnung) geeinigt. Diese gelten ab dem 1. August 2018 nun für alle angestellten Mitarbeiter im Erzbistum Berlin, außer für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an unseren Schulen, die von der Anlage 8.3 zur DVO erfasst werden. Grundsätzlich besteht für alle angestellten Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag Besitzstandswahrung. Nur auf Antrag (Eingang im EBO bis spätestens 30.06.2019) kann man von den Vorteilen dieser neuen Entgeltordnung auch rückwirkend zum 1. Juli 2018 profitieren. Mit einem kompakten "Überblick neue Entgeltordnung" möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen informieren, um Ihnen zu helfen, trotz dieser schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen, eine für Sie sachgerechte Entscheidung zu finden. Dieser kompakte Überblick ist ein Auszug aus einer PowerPoint Präsentation, die für eine Schulungsveranstaltung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG) im Erzbistum Berlin für MAV-Mitglieder erarbeitet wurde. Ein Überblick vereinfacht und verkürzt oft Sachverhalte, so dass wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der ausführliche offizielle KODA-Beschluss (65 Seiten) zur neuen Entgeltordnung immer maßgebend ist. Mit der neuen Entgeltordnung gibt es nämlich für einige Mitarbeiter die lohnende Möglichkeit, eine Höhergruppierung zu beantragen. Die Entscheidung über eine Antragstellung und die "Risikoabwägung" liegt ausschließlich bei den Mitarbeitern, denn in wenigen besonderen Fällen kann es durch eine Antragstellung auch mittelfristig zu finanziellen Verschlechterungen kommen. Wir als MAV-Schulen können und dürfen keine Rechtsberatung für einzelne Kolleginnen und Kollegen vornehmen. Eine Rechtsberatung hat immer auch juristische Folgen, denn eine mögliche Falschberatung kann zu Regressansprüchen führen, für die wir finanziell nicht abgesichert sind. |
September 2018 |
Einladung zur Mitarbeiterversammlung 2018 |
Die MAV-Schulen lädt alle Kolleginnen und Kollegen herzlich zur diesjährigen Mitarbeiterversammlung ein. Tag: 4. Okober 2018 Uhrzeit: 11.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle der Kath. Schule St. Ludwig, Düsseldorfer Str. 13 in 10719 Berlin Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte dem MAV-Info Nr. 145. |
August 2018 |
Persönliches Beratungsangebot durch die KZVK |
Die MAV-Schulen hatte Sie schon im März 2018 in einem Info über das geplante Beratungsangebot der KZVK informiert. Geplant war, dass zwei Vertreter der Kasse für eine Woche nach Berlin kommen sollten, um hier die Beratungsgespräche durchzuführen. In der letzten Schulwoche vor den Ferien wurden wir aber von der KZVK darüber informiert, dass einer der beiden KZVK-Vertreter nicht mehr zur Verfügung steht und ein Ersatz auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zu finden ist. Dies hat uns gezwungen, unsere Planungen den neuen Umständen anzupassen, mit der Folge, dass sich die Zahl der Beratungsgespräche halbiert und auch die Zahl der Beratungsstandorte geringer wird. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem neuen Info: "Anmeldeverfahren für das persönliche Beratungsangebot durch die KZVK". |
August 2018 |
Nachruf |
Auferstehung ist unser Glaube, Wiedersehen unsere Hoffnung, Gedenken unsere Liebe. (Aurelius Augustinus) |
Die MAV-Schulen trauert um Norbert Lux. |
Am 26.7.2018 ist unser ehemaliger, langjähriger Vorsitzender Norbert Lux verstorben. Norbert war fast 30 Jahre bis zu seiner Pensionierung 2007 erst stellvertretender Vorsitzender und dann Vorsitzender der MAV-Schulen und hat sich sehr engagiert für die Belange der Mitarbeiter an unseren Schulen eingesetzt. Die Mitarbeitervertretung wurde durch sein besonderes Engagement kontinuierlich aufgebaut und maßgeblich geprägt. Dafür gilt ihm unser herzlicher Dank und unser bleibendes ehrendes Andenken.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt vor allem seiner Familie.
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März 2018 |
MAV-Info Nr. 144 |
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 144 stellen wir Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
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März 2018 |
Die Gehaltsabrechnung richtig lesen! |
Es ist nicht ganz einfach, die Gehaltsabrechnung in allen Einzelheiten richtig zu verstehen. Die MAV-Schulen kann Ihnen nun einen Erläuterungsbogen zu Ihrer Gehaltsabrechnung zur Verfügung stellen. In Verbindung mit der Dienstvertragsordnung (DVO) und Ihrer aktuellen Gehaltstabelle sind Sie jetzt in der Lage, die Richtigkeit Ihrer Gehaltsabrechnung zu überprüfen. Die monatliche Gehaltsmitteilung benachrichtigt Sie darüber, welche Daten zu Ihrer Person abgespeichert sind, unterrichtet Sie über Ihre monatlichen Brutto- und Nettobezüge und über die gezahlten Steuern und Abgaben. Damit enthält sie alle Angaben, die Sie für eine Nachprüfung benötigen. Diese Überprüfung sollten Sie gelegentlich vornehmen, denn aufgrund der Ausschlussfrist nach § 37 DVO verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt sowohl für die angestellten Mitarbeiter als auch für unseren Dienstgeber. |
Januar 2018 |
Entgelterhöhung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an unseren kath. Schulen in Berlin und Brandenburg |
Nachdem die Tabellenentgelte zum 1. Januar 2017 um 2,0 v. H. bzw. mindestens um 75 € in Brandenburg und 73,88 € in Berlin erhöht wurden, folgt in diesem Monat, also ein Jahr später, die zweite Erhöhung um weitere 2,35 v. H. Seit dem 1.1.2017 erhalten die Erzieherinnen und Erzieher in den Entgeltgruppen 8 - 9 zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 80,00 €. Zusätzlich wurden zum 1.1.2018 für die Entgeltgruppen 9 - 15 jeweils eine Stufe 6 neu eingeführt. Der Tabellenwert der neuen Stufe 6 liegt ca. 1,5 % über dem Wert der Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppe. |
Dezember 2017 |
Einheitliche Entgelttabelle für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Berlin und Brandenburg |
Mit dem letzten Schritt des Angleichungstarifvertrages für die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Berlin (Erhöhung der Entgelttabellenwerte um ca. 1,5 %) gibt es seit dem 1. Dezember 2017 endlich eine einheitliche Entgelttabelle für Berlin und Brandenburg. |
Dezember 2017 |
Beispielrechnung für eine Höhergruppierung im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tatsächlich für eine Höhergruppierung im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung in Frage kommen, können sich anhand unserer Beispielrechnung die möglichen Auswirkungen ihrer eigenen Höhergruppierung selber ausrechnen. Unsere Beispielrechnung kann aber nur als Muster dienen und die MAV-Schulen übernimmt auch keine Garantie für die Fehlerlosigkeit und Vollständigkeit dieser Berechnungen. |
November 2017 |
Neue Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte! |
Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben sich für die angestellten Lehrkräfte auf neue Eingruppierungsregelungen (Entgeltordnung) geeinigt. Dieser Eingruppierungstarifvertrag gilt entsprechend unserer Dienstvertragsordnung (DVO) auch für uns im kirchlichen Bereich im Erzbistum Berlin. Grundsätzlich besteht für alle angestellten Lehrkräfte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine Besitzstandswahrung. Mit unserem MAV-Info Nr. 143 "Neue Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte!" möchten wir Sie über die Vorteile und mögliche Nachteile informieren, um Ihnen zu helfen, trotz dieser schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen, eine für Sie sachgerechte und vorteilhafte Entscheidung zu finden. Mit der neuen Entgeltordnung gibt es für einige Lehrkräfte die Möglichkeit, eine Höhergruppierung (vgl. "Lehrkräfte, die eine Höhergruppiering beantragen können") und/oder eine Angleichungszulage (vgl. "Lehrkräfte, die eine Angleichungszulage beantragen können") zu beantragen. Die Entscheidung über eine Antragstellung und die "Risikoabwägung" liegt ausschließlich bei den Lehrkräften selber. Wir als MAV-Schulen können und dürfen keine Rechtsberatung für einzelne Kolleginnen und Kollegen vornehmen. Eine Rechtsberatung hat meist auch finanzielle Folgen und eine mögliche Falschberatung kann zu Regressansprüchen führen, für die wir finanziell nicht abgesichert sind. |
Hinweise zur Vorgehensweise: Als erstes sollten Sie in der Tabelle "Lehrkräfte, die eine Höhergruppierung beantragen können" und in die Tabelle "Lehrkräfte, die eine Angleichungszulage beantragen können" nachsehen, ob Sie für die eine oder die andere Überleitungsregelung in Frage kommen. Wenn Sie von einer möglichen Höhergruppierung oder Angleichungszulage betroffen sein sollten, stellen Sie umgehend per Mail einen "Antrag auf Überprüfung auf Angleichungszulage oder Höhergruppierung" beim Dienstgeber. Erst mit den Informationen, die Sie von der Personalabteilung bekommen werden, haben Sie eine Informationsgrundlage, um entscheiden zu können, ob Sie einen Antrag stellen sollten. Hier finden Sie das dann nötige Antragsformular für die Höhergruppierung und hier das Antragsformular für die Angleichungszulage. Ihr Antrag muss dann fristgerecht, spätestens am 31.12.2017 im EBO eingegangen sein. |
September 2017 |
Neue Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und zur Verrechnung von Mehrarbeit |
In den zurückliegenden Wochen und Monaten haben wir uns als MAV-Schulen mehrmals mit Vertretern des Dezernats Schule in einer Arbeitsgruppe getroffen, um über Regelungen für außerunterrichtliche dienstliche Tätigkeiten von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften und über Regelungen zur Verrechnung von Mehrarbeit für alle Lehrkräfte zu beraten. Das Ergebnis unserer gemeinsamen Beratungen ist Ihnen vom Dezernat Schulen schon mitgeteilt worden. Im MAV-Info 142 / 2017 können Sie die Hintergründe zur Zustimmung für dieses gemeinsame Ergebnis nachlesen. |
Juni 2017 |
Übersicht über Entgelterhöhungen für Lehrkräfte 2017 und 2018 |
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) haben sich im Frühjahr 2017 auf einen neuen Tarifvertrag (TV-L) geeinigt. Die beschlossenen Entgelterhöhungen verändern unsere bisherigen Entgelttabellen für unsere Studienassessoren, Lehrkräfte und Erzieher/innen in Berlin und Brandenburg grundlegend. Ab 1.1.2017 gibt es jeweils in Berlin und in Brandenburg nur noch eine gemeinsame Tabelle für Studienassessoren, Lehrkräfte und Erzieher/innen; ab 1.12.2017 sogar nur noch eine Tabelle für beide Bundesländer. Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit in den Entgeltgruppen 8 und 9 erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage. Ab 2018 werden für die Entgeltgruppen 9 - 15 die Stufe 6 neu eingeführt. |
Mai 2017 |
Ergebnisse der MAV-Wahl 2017 |
Am 27. April 2017 fand im Rahmen der Mitarbeiterversammlung die MAV-Wahl statt. Da sich leider auch diesmal wieder zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit erklärt hatten, sich als Kandidaten zur Verfügung zu stellen, stand das Wahlergebnis im Prinzip schon vorher fest. Alle Kandidaten wurden gewählt; die detaillierten Wahlergebnisse können Sie dem Protokoll des Wahlausschusses entnehmen. In der konstituierenden MAV-Sitzung wurden Thomas Ulbig zum Vorsitzenden, Markus Tappe zum stellvertretenden Vorsitzenden und Petra Stöckmann zur Schriftführerin wiedergewählt. |
Februar 2017 |
Erhöhung der Tabellenentgelte im Erzbistum Berlin - Angestellte (DVO-Tabelle/nicht für Lehrer und Erzieher) und Kirchenbeamte (Besoldungstabelle) - |
Nachdem die Tabellenentgelte am 1. Mai 2016 um 2,4 v. H. erhöht wurden, folgt in diesem Monat die zweite Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,25 v. H. |
November 2016 |
Lineare Entgelterhöhung für Dienstkräfte (nicht für Lehrer und Erzieher) und Einführung einer Eigenbeteiligung bei der KZVK für alle angestellten Mitarbeiter |
In der letzten Sitzung der Regional-KODA Nord-Ost vor den Sommerferien wurde eine Entgelterhöhung in der DVO beschlossen, welche jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde und damit Rechtskraft erlangt hat. Die Tabellenentgelte steigen dadurch rückwirkend zum 1. Mai 2016 um 2,4 Prozent und zum 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent. Zum 1. Februar 2017 wurde ein Systemwechsel bei den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) beschlossen. Es wird künftig eine Eigenbeteiligung der angestellten Mitarbeiter an den Beiträgen zur KZVK geben. Ab 1. Februar 2017 beträgt sie 0,05 Prozent des persönlichen Bruttogehaltes und ab 1. Januar 2018 beträgt die Eigenbeteiligung 0,3 Prozent. |
Mai 2016 |
Endlich mehr Gerechtigkeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte!?!? |
Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte wurden gegenüber vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon immer benachteiligt, da der Umfang der Teilzeitbeschäftigung fast ausschließlich durch die Zahl der Unterrichtsstunden bestimmt wurde. Der Umfang der außerunterrichtlichen Arbeitszeit wurde bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften in der Regel nicht reduziert. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.07.2015 (BVerwG 2 C 16.14) in einem Urteil klargestellt, dass teilzeitbeschäftigte Beamte einen Anspruch darauf haben, nicht über ihre Teilzeitquote (vereinbarte Unterrichtsstunden) hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Dieses Urteil betrifft zwar konkret eine niedersächsische Beamtin mit einer Funktionstätigkeit, jedoch sind die Urteilsbegründungen des Gerichts eindeutig von allgemeiner Bedeutung. Den vollständigen Beitrag der MAV-Schulen zum Thema "Mehr Gerechtigkeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte!?!?" finden Sie in der MAV-Info 137/2016. |
März 2016 |
Gehaltserhöhung Teil 2: Neue Entgelttabellen für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher |
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich am 28.03.2015 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Auch die zweite beschlossene Entgelterhöhung gilt auch für unsere Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen des Erzbistums Berlin im Land Berlin und im Land Brandenburg zeit- und inhaltsgleich. Die Auszahlung müsste deshalb mit dem März-Gehalt erfolgen. Entgelterhöhung im Land Brandenburg Ab 1. März 2016 werden die Entgelte im Land Brandenburg um 2,3% erhöht. |
"Entgelttabelle für Lehrkräfte/Brandenburg mit einem und mit zwei Wahlfächern" |
"Entgelttabelle für Studienassessoren/Brandenburg und Erzieher/Brandenburg" |
Entgelterhöhung im Land Berlin Ab 1. März 2016 werden die Entgelte im Land Berlin um 2,3 % erhöht. |
"Entgelttabelle für Lehrkräfte/Berlin mit einem und mit zwei Wahlfächern" |
"Entgelttabelle für Studienassessoren/Berlin und Erzieher/Berlin" |