MAV-Schulen Berlin
Mitarbeitervertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen in der Trägerschaft des Erzbistums Berlin
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Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Mitarbeitervertretung
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an den katholischen Schulen
in der Trägerschaft des Erzbistums Berlin

 
 
 
 
 
Entgelterhöhung für angestellte Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zum 1. Januar 2018.
März 2018
MAV-Info Nr. 144
 
Mit dem neuen MAV-Info Nr. 144 stellen wir Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
  • Erläuterungsbogen zu Ihrer Gehaltsabrechnung,
  • Vorankündigung für unsere Mitarbeiterversammlung im Herbst 2018 und
  • Hinweise zum Ablauf der geplanten persönlichen Beratungsangebote zur freiwilligen zusätzlichen Rentenversicherung im Herbst 2018 durch Vertreter der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK)

März 2018
Die Gehaltsabrechnung richtig lesen!
 
Es ist nicht ganz einfach, die Gehaltsabrechnung in allen Einzelheiten richtig zu verstehen. Die MAV-Schulen kann Ihnen nun einen Erläuterungsbogen zu Ihrer Gehaltsabrechnung zur Verfügung stellen. In Verbindung mit der Dienstvertragsordnung (DVO) und Ihrer aktuellen Gehaltstabelle sind Sie jetzt in der Lage, die Richtigkeit Ihrer Gehaltsabrechnung zu überprüfen. Die monatliche Gehaltsmitteilung benachrichtigt Sie darüber, welche Daten zu Ihrer Person abgespeichert sind, unterrichtet Sie über Ihre monatlichen Brutto- und Nettobezüge und über die gezahlten Steuern und Abgaben. Damit enthält sie alle Angaben, die Sie für eine Nachprüfung benötigen. Diese Überprüfung sollten Sie gelegentlich vornehmen, denn aufgrund der Ausschlussfrist nach § 37 DVO verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt sowohl für die angestellten Mitarbeiter als auch für unseren Dienstgeber.

Januar 2018
Entgelterhöhung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an unseren kath. Schulen in Berlin und Brandenburg
 
Nachdem die Tabellenentgelte zum 1. Januar 2017 um 2,0 v. H. bzw. mindestens um 75 € in Brandenburg und 73,88 € in Berlin erhöht wurden, folgt in diesem Monat, also ein Jahr später, die zweite Erhöhung um weitere 2,35 v. H.

Seit dem 1.1.2017 erhalten die Erzieherinnen und Erzieher in den Entgeltgruppen 8 - 9 zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 80,00 €.

Zusätzlich wurden zum 1.1.2018 für die Entgeltgruppen 9 - 15 jeweils eine Stufe 6 neu eingeführt. Der Tabellenwert der neuen Stufe 6 liegt ca. 1,5 % über dem Wert der Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Dezember 2017
Einheitliche Entgelttabelle für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Berlin und Brandenburg
 
Mit dem letzten Schritt des Angleichungstarifvertrages für die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Berlin (Erhöhung der Entgelttabellenwerte um ca. 1,5 %) gibt es seit dem 1. Dezember 2017 endlich eine einheitliche Entgelttabelle für Berlin und Brandenburg.

Dezember 2017
Beispielrechnung für eine Höhergruppierung im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tatsächlich für eine Höhergruppierung im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung in Frage kommen, können sich anhand unserer Beispielrechnung die möglichen Auswirkungen ihrer eigenen Höhergruppierung selber ausrechnen. Unsere Beispielrechnung kann aber nur als Muster dienen und die MAV-Schulen übernimmt auch keine Garantie für die Fehlerlosigkeit und Vollständigkeit dieser Berechnungen.

November 2017
Neue Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte!
 
Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben sich für die angestellten Lehrkräfte auf neue Eingruppierungsregelungen (Entgeltordnung) geeinigt. Dieser Eingruppierungstarifvertrag gilt entsprechend unserer Dienstvertragsordnung (DVO) auch für uns im kirchlichen Bereich im Erzbistum Berlin. Grundsätzlich besteht für alle angestellten Lehrkräfte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine Besitzstandswahrung. Mit unserem MAV-Info Nr. 143 "Neue Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte!" möchten wir Sie über die Vorteile und mögliche Nachteile informieren, um Ihnen zu helfen, trotz dieser schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen, eine für Sie sachgerechte und vorteilhafte Entscheidung zu finden. Mit der neuen Entgeltordnung gibt es für einige Lehrkräfte die Möglichkeit, eine Höhergruppierung (vgl. "Lehrkräfte, die eine Höhergruppiering beantragen können") und/oder eine Angleichungszulage (vgl. "Lehrkräfte, die eine Angleichungszulage beantragen können") zu beantragen. Die Entscheidung über eine Antragstellung und die "Risikoabwägung" liegt ausschließlich bei den Lehrkräften selber. Wir als MAV-Schulen können und dürfen keine Rechtsberatung für einzelne Kolleginnen und Kollegen vornehmen. Eine Rechtsberatung hat meist auch finanzielle Folgen und eine mögliche Falschberatung kann zu Regressansprüchen führen, für die wir finanziell nicht abgesichert sind.
 
Hinweise zur Vorgehensweise: Als erstes sollten Sie in der Tabelle "Lehrkräfte, die eine Höhergruppierung beantragen können" und in die Tabelle "Lehrkräfte, die eine Angleichungszulage beantragen können" nachsehen, ob Sie für die eine oder die andere Überleitungsregelung in Frage kommen. Wenn Sie von einer möglichen Höhergruppierung oder Angleichungszulage betroffen sein sollten, stellen Sie umgehend per Mail einen "Antrag auf Überprüfung auf Angleichungszulage oder Höhergruppierung" beim Dienstgeber. Erst mit den Informationen, die Sie von der Personalabteilung bekommen werden, haben Sie eine Informationsgrundlage, um entscheiden zu können, ob Sie einen Antrag stellen sollten.

Hier finden Sie das dann nötige Antragsformular für die Höhergruppierung und hier das Antragsformular für die Angleichungszulage.

Ihr Antrag muss dann fristgerecht, spätestens am 31.12.2017 im EBO eingegangen sein.
 

 September 2017
Neue Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und zur Verrechnung von Mehrarbeit
 
In den zurückliegenden Wochen und Monaten haben wir uns als MAV-Schulen mehrmals mit Vertretern des Dezernats Schule in einer Arbeitsgruppe getroffen, um über Regelungen für außerunterrichtliche dienstliche Tätigkeiten von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften und über Regelungen zur Verrechnung von Mehrarbeit für alle Lehrkräfte zu beraten.
Das Ergebnis unserer gemeinsamen Beratungen ist Ihnen vom Dezernat Schulen schon mitgeteilt worden. Im MAV-Info 142 / 2017 können Sie die Hintergründe zur Zustimmung für dieses gemeinsame Ergebnis nachlesen.

Juni 2017
Übersicht über Entgelterhöhungen für Lehrkräfte 2017 und 2018
 
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) haben sich im Frühjahr 2017 auf einen neuen Tarifvertrag (TV-L) geeinigt. Die beschlossenen Entgelterhöhungen verändern unsere bisherigen Entgelttabellen für unsere Studienassessoren, Lehrkräfte und Erzieher/innen in Berlin und Brandenburg grundlegend. Ab 1.1.2017 gibt es jeweils in Berlin und in Brandenburg nur noch eine gemeinsame Tabelle für Studienassessoren, Lehrkräfte und Erzieher/innen; ab 1.12.2017 sogar nur noch eine Tabelle für beide Bundesländer. Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit in den Entgeltgruppen 8 und 9 erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage. Ab 2018 werden für die Entgeltgruppen 9 - 15 die Stufe 6 neu eingeführt.

Mai 2017
Ergebnisse der MAV-Wahl 2017
 
Am 27. April 2017 fand im Rahmen der Mitarbeiterversammlung die MAV-Wahl statt. Da sich leider auch diesmal wieder zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit erklärt hatten, sich als Kandidaten zur Verfügung zu stellen, stand das Wahlergebnis im Prinzip schon vorher fest. Alle Kandidaten wurden gewählt; die detaillierten Wahlergebnisse können Sie dem Protokoll des Wahlausschusses entnehmen. In der konstituierenden MAV-Sitzung wurden Thomas Ulbig zum Vorsitzenden, Markus Tappe zum stellvertretenden Vorsitzenden und Petra Stöckmann zur Schriftführerin wiedergewählt.

 Februar 2017
Erhöhung der Tabellenentgelte im Erzbistum Berlin
- Angestellte (DVO-Tabelle/nicht für Lehrer und Erzieher)
und Kirchenbeamte (Besoldungstabelle) -
 
 Nachdem die Tabellenentgelte am 1. Mai 2016 um 2,4 v. H. erhöht wurden, folgt in diesem Monat die zweite Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,25 v. H.

November 2016
Lineare Entgelterhöhung für Dienstkräfte (nicht für Lehrer und Erzieher)
und
Einführung einer Eigenbeteiligung bei der KZVK für alle angestellten Mitarbeiter
 
 In der letzten Sitzung der Regional-KODA Nord-Ost vor den Sommerferien wurde eine Entgelterhöhung in der DVO beschlossen, welche jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde und damit Rechtskraft erlangt hat. Die Tabellenentgelte steigen dadurch rückwirkend zum 1. Mai 2016 um 2,4 Prozent und zum 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent.

Zum 1. Februar 2017 wurde ein Systemwechsel bei den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) beschlossen. Es wird künftig eine Eigenbeteiligung der angestellten Mitarbeiter an den Beiträgen zur KZVK geben. Ab 1. Februar 2017 beträgt sie 0,05 Prozent des persönlichen Bruttogehaltes und ab 1. Januar 2018 beträgt die Eigenbeteiligung 0,3 Prozent.

Mai 2016
Endlich mehr Gerechtigkeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte!?!?
 
Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte wurden gegenüber vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon immer benachteiligt, da der Umfang der Teilzeitbeschäftigung fast ausschließlich durch die Zahl der Unterrichtsstunden bestimmt wurde. Der Umfang der außerunterrichtlichen Arbeitszeit wurde bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften in der Regel nicht reduziert.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.07.2015 (BVerwG 2 C 16.14) in einem Urteil klargestellt, dass teilzeitbeschäftigte Beamte einen Anspruch darauf haben, nicht über ihre Teilzeitquote (vereinbarte Unterrichtsstunden) hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Dieses Urteil betrifft zwar konkret eine niedersächsische Beamtin mit einer Funktionstätigkeit, jedoch sind die Urteilsbegründungen des Gerichts eindeutig von allgemeiner Bedeutung.
Den vollständigen Beitrag der MAV-Schulen zum Thema "Mehr Gerechtigkeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte!?!?" finden Sie in der MAV-Info 137/2016.

März 2016
Gehaltserhöhung Teil 2:
Neue Entgelttabellen für Lehrkräfte und
Erzieherinnen und Erzieher
 
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich am 28.03.2015 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Auch die zweite beschlossene Entgelterhöhung gilt auch für unsere Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen des Erzbistums Berlin im Land Berlin und im Land Brandenburg zeit- und inhaltsgleich. Die Auszahlung müsste deshalb mit dem März-Gehalt erfolgen.
Entgelterhöhung im Land Brandenburg
Ab 1. März 2016 werden die Entgelte im Land Brandenburg um 2,3% erhöht.
"Entgelttabelle für Lehrkräfte/Brandenburg mit einem und mit zwei Wahlfächern"
"Entgelttabelle für Studienassessoren/Brandenburg und Erzieher/Brandenburg"
 
Entgelterhöhung im Land Berlin
Ab 1. März 2016 werden die Entgelte im Land Berlin um 2,3 % erhöht.
 
"Entgelttabelle für Lehrkräfte/Berlin mit einem und mit zwei Wahlfächern"
"Entgelttabelle für Studienassessoren/Berlin und Erzieher/Berlin"
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